Aufgrund des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) gilt ab Mittwoch 0.00 Uhr für vorerst zwei Wochen eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein. Vom Land hieß es, dass „auf Wunsch des Gesundheitsministeriums“ analog dazu eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol gilt, um eine Ausbreitung in andere Bundesländer zu verhindern. Dabei handle es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, hieß es. Ausgenommen von dieser Testpflicht ist Osttirol.

Wie in ganz Österreich setzt sich derzeit auch in Tirol die britische Virusvariante vermehrt durch. „In aktuell 216 Fällen weisen positive Proben dieser britischen Variante weitere Mutationsmerkmale, den so genannten E484K-Zusatz, auf. Diese spezielle Form ist laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Anm.) bereits in der Vergangenheit in anderen Teilen Österreichs jedoch nur vereinzelt aufgetaucht“, hieß es am Sonntag in einer Aussendung vom Land. 103 solcher Fälle gebe es im Bezirk Schwaz, 54 Fälle seien bis dato im Bezirk Kufstein bekannt. Eine Person mit dieser Virusvariante muss in Tirol intensivmedizinisch betreut werden.

„Wir beobachten die Situation besonders genau und legen vorsorglich besonders strenge Maßstäbe an, um diesen Coronavirus-Typus bestmöglich einzudämmen. Deshalb setzen wir nun auch die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein sowie für Nordtirol um“, so der Leiter des Coronavirus-Einsatzstabes Elmar Rizzoli.

In Kufstein gilt ab Mittwoch 0.00 Uhr die Ausreisetestpflicht wie in Nordtirol für vorerst zwei Wochen. „Die Testpflicht fußt auf einer Verordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde BH Kufstein, die Bezirkshauptmannschaft hat dazu bereits alle vorbereitenden Maßnahmen getroffen“, hieß es vom Land. Bis Mittwoch sollen im Bezirk Kufstein noch die Testkapazitäten, etwa mit PCR-Gurgeltests, ausgebaut werden, hieß es. Seitens der Gesundheitsbehörde wurde im Bezirk Kufstein außerdem eine FFP2-Maskenpflicht an ausgewählten öffentlichen Plätzen verordnet.

Text: tirol. orf. at