Klärung von „Hantieren mit Faustfeuerwaffe“ in Brixlegg

Die beiden Burschen (21 und 18 Jahre) aus Österreich konnten ausgeforscht werden. Bei der Waffe handelte es sich um eine Soft-Gun Pistole. Aufgrund der Energieleistung dieses Waffe fällt diese nicht unter das Waffengesetz. Unabhängig davon werden die zwei Burschen an die Bezirksverwaltungsbehörde Kufstein wegen Übertretungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Ordnungsstörung) und dem Tiroler Landespolizeigesetz (Anstandsverletzung) angezeigt.


Text: LPD Tirol

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