Der persönliche Kontakt mit anderen Menschen soll möglichst vermieden werden. Daher müssen ab Montag Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen bleiben. Welche Geschäfte dies betrifft und welche dennoch offen sind, erfahren Sie hier.

Handel:

Baustoffhandel:
• Nur offen für den Verkauf von Tierfutter
• Rest darf nicht verkauft werden

Belieferung von Baustellen durch den Baustoffhandel:
• Zulässig

Direktvertrieb Verkaufspartys:
• Nicht erlaubt

Einkaufszentren mit allen Branchen:
• Nur offen für den Verkauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Drogerieartikel, Apotheken, Medizinprodukten und Heilbehelfshandel, Banken, Post, Trafiken, Telekommunikation, Textilreinigung, Aufsperrdienste, etc.
• Geschlossen: alle anderen Branchen
• Gastronomie:
am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Großhandel (Versorgung Industrie und Gewerbe etc)
• Zulässig: Belieferung aller Produkte der Produktionsbetriebe, Handels- und Gastronomie
• Offen: Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Agrarhandel, Medizinische Produkte, Heilbehelfe etc.
• Geschlossen: Verkaufsgeschäfte des Großhandels für gewerbliche Kunden

E-Zigarettenhändler:
• Offen, da Gleichstellung mit den Trafiken

Handel mit Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung:
• Offen, da Ausnahme Sicherheits- und Notfallsprodukte

Kleine Süßwarengeschäfte:

• Geschlossen, da nicht notwendig zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit

Lieferservice von Lebensmittelhandel
• Offen da Ausnahme Lieferdienste

Mischbetriebe im Handel, die sowohl Lebensmittel/Futtermittel/Drogerie-Artikel als auch andere Produkte wie Spielzeug, Räder, Elektrogeräte verkaufen:

• Nur offen für den Verkauf von Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel
• Rest darf nicht verkauft werden

Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
• Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Onlinehandel:
• Offen da Ausnahme Lieferdienste

Postpartner:
• Offen da Ausnahme Post (nur für Postdienstleistungen)

Postabholstationen / kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten:
• Nur offen hinsichtlich Postdienstleistungen
• Geschlossen: Rest

Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
• Offen

Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
• Offen, da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkt

Gewerbe:

Baugewerbe, Bauhilfsgewerbe:
• Offen, da Produktionsbereich

Baustellen:
• Offen, da Produktionsbereich (unabhängig ob bewohnte Baustelle oder nicht bewohnte)
Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden auf Baustellen erlassen wird!

Bewachungsgewerbe:
• Offen, da Ausnahme Sicherstellung von Leben und Gesundheit sowie kritische Infrastruktur

Fußpflege für Diabetiker:

• Offen, weil Ausnahme Gesundheits- und Pflegedienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit

Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser, Tischler, usw.:
• Offen: Werkstätte, Montagen zulässig
• Geschlossen: Verkaufsgeschäfte

Heilmassage:
• Offen, da Gesundheits- und Pflegedienstleistungen

Installateure (Gas, Wasser Wärme):

• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen

KFZ-Werkstätte mit Verkaufslokal als Autohändler:
• Offen – bezüglich KFZ-Werkstätte
Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden in gesamten Betriebsgelände samt Werkstätten erlassen wird!
• Geschlossen: Verkaufslokal als Autohändler

Kosmetiksalons, Friseure, Fußpflege zu kosmetischen Zwecken:

• Geschlossen

Lebens- und Sozialberater:
• Zulässig: Beratung online und telefonisch, Krisenintervention
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal, ausgenommen: Krisenintervention

Massagesalons:
• Geschlossen

Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:

• Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
• Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
• Gastro: am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• Gastro: ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Montagen:
• Zulässig, da Produktionsbereich

Rauchfangkehrer:
• Offen, da Ausnahme Notfall-Dienstleistung (Brandschutz)

Sondertransportbegleitung:
• Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben

Stördienste aller Art:
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen

Textilreiniger:
• Offen, da Ausnahme Reinigung/Hygiene

Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
• Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte

Verkaufsgeschäfte von Alarmanlagentechnikern, Elektrotechnikern:
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen

Verkaufsgeschäfte von Bäckern, Fleischern und Konditoren:
• Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel

Verkaufsgeschäfte von Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern, Zahntechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker:

• Offen, da Ausnahme Gesundheitsdienstleistungen und Sicherung von Leben und Gesundheit

Dienstleistungen:

Abfallentsorgungsbetrieb
• Zulässig, da Ausnahme Hygiene

Geschäftslokal EDV-Dienstleister:
• Offen, wenn Wartung der kritischen Infrastruktur, Notfall-Dienstleistungen oder Telekommunikation

Müllabfuhr:
• Zulässig, da Ausnahme Hygiene

Unternehmensberater:
• Zulässig: Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal

Versicherungsmakler mit Kundenverkehr:
• Zulässig, Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal

Werbeagentur:

• Zulässig, Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal

Verkehr:

Fahrschulen:
• Offen, wenn online (zB Fahrschulprüfung)
• Sonst: Geschlossen

Gastronomie im Zug:
• Offen weil Ausnahmeregelung öffentlicher Verkehr

Garage:
• Offen für den öffentlichen Verkehr

Sondertransportbegleitung:
• Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben

Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
• Offen: Tankstelle da Ausnahmebestimmung
• Gastro am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• Gastro ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:

• Offen

Tankstellen:

• Zulässig da Ausnahmebestimmung
Tankstellen mit Servicestationen:
• Offen da Ausnahme Tankstelle und Gleichhaltung mit KFZ-Werkstätten

Öffentlicher Verkehr:
• Zulässig, da Ausnahme öffentlicher Verkehr

Vermittlungszentralen für Taxi und Mietwagen:

• Offen zur Sicherstellung des Personenverkehrs

Verleih von KFZ:

• Offen, um Mobilitätskette sicherzustellen

Tourismus:

Hotellerie
• Geschlossen: touristische BeherbergungDrive-in der Systemgastronomie:
• Offen für Beherbergung von Monteuren, Arbeitern, Geschäftsreisende

Freizeitbetriebe (z.B. Fitnessstudios, Bäder, Kinos):

• Geschlossen

Lieferservice von Gastronomie:

• Offen da Ausnahme Lieferdienste

Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
• Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
• Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
• Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Reitställe:

• Offen hinsichtlich Tiergesundheit und Pflege
• Geschlossen: Reitbetrieb

Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):

• Offen Tankstelle da Ausnahmebestimmung
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie

Text: tirol.orf.at