An Wochenenden und Feiertagen gelten für Durchreisende wieder Fahrverbote auf zahlreichen Tiroler Straßen. Mit Jahresanfang kommt außerdem ein verschärftes Sektorales Lkw-Fahrverbot.

Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz – Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ausgenommen
Ab 21.12.2019 gelten an Wochenenden Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in Tirol. Dies ist eine Maßnahme seitens der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken. Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote gelten vom 21. Dezember 2019 jeweils Samstag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Sonn- und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und sind vorerst mit 13. April 2020, befristet.

Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge

Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. In Zusammenarbeit mit der österreichischen Autobahngesellschaft Asfinag soll bereits frühzeitig mittels elektronischer Anzeigetafeln auf die Fahrverbote aufmerksam gemacht werden. Autobahnabfahrende werden dann unmittelbar nach der Abfahrt durch eine entsprechende Beschilderung im Bereich der Landesstraßen auf das Fahrverbot hingewiesen und wieder auf die Autobahn geleitet. Die Tiroler Landesregierung spricht von einer Notwehrmaßnahme: Das Problem des Ausweichverkehrs angesichts der steigenden Verkehrsdichte in Kombination mit Straßensperren und ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, bringt das Land Tirol nun dazu, diese Maßnahmen zu setzen. Damit möchte das Land Tirol die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung und auch der Gäste entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen.

Umsetzung durch Exekutive – Fokus auf Navigationsgeräte
Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von der BH Innsbruck, der BH Reutte, der BH Schwaz und der BH Kufstein. Im Fokus stehen vor allem die Navigationsgeräte. So werden die Fahrverbote durch die Verkehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung. Damit herrscht die Zuversicht, dass die Navis die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt. Die Tiroler Polizei kontrolliert die Fahrverbote zudem an neuralgischen Punkten.

Winter-Fahrverbote für den Ausweichverkehr

Bezirk Kufstein
– Fahrverbote auf L 211 Unterinntalstraße, L 295 Buchbergerstraße und alte Erler Straße, L 294 Brucker Landesstraße
– Fahrverbot auf Gemeindestraße Kufstein Endach/Krankenhaus

– Einsatz von Dosierampeln auf…
— B 172 Walchseestraße Bereich Niederndorf für den Verkehr aus Richtung Walchsee und Richtung Niederndorf sowie aus Richtung Deutschland
— B 175 Wildbichlerstraße Bereich Ebbs für den Verkehr aus Richtung Kufstein
— B 173 Eibergerstraße Bereich Schwoich für den Verkehr Richtung Kufstein
— B 171 Tiroler Straße Bereich Kufstein aus Richtung Deutschland bzw. Kirchbichl kommend (Kreisverkehr Inntaler)

Bezirk Reutte
– Fahrverbot auf L 69 Reuttener Straße
– Fahrverbot auf L 288 Pinswanger Straße (infolge des Fahrverbotes auf L 69)
– Fahrverbot auf L 288-0-A1 Pinswanger Straße (Zubringer Reutte Nord) – Schließung der letzten Ausweichmöglichkeit vor Reutte Süd

Bezirk Schwaz

– Fahrverbot auf L 7 Jenbacher Straße (Kasbacherstraße) in Fahrtrichtung Jenbach

Bezirk Innsbruck-Land
– Fahrverbot auf L 38 Ellbögener Straße
– Einsatz von Dosierampeln auf B 182 Brennerstraße im Bereich nördlich von Matrei in Fahrtrichtung Süden und im Bereich südlich von Gries in Fahrtrichtung Norden.

Text: Land Tirol / tt.com