Wenn in wenigen Tagen in vielen Tiroler Pflichtschulen das neue Schuljahr beginnt, geht es der Tiroler Polizei wieder vorrangig um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. Durch Aufklärung, Präsenz und Kontrolle soll erreicht werden, dass die Kinder möglichst unfallfrei zur Schule bzw. zum Kindergarten und von dort wieder sicher nach Hause kommen.
Im Jahre 2018 ereigneten sich in Tirol 305 Unfälle mit 327 verletzten Kindern, davon passierten 60 Unfälle auf dem Schulweg, 62 Kinder wurden dabei verletzt (im Jahr 2017 waren es 49 Schulwegunfälle mit 51 verletzten Schulkindern).
Kinder im Straßenverkehr bedürfen unserer ungeteilten Aufmerksamkeit. Speziell zu Beginn des neuen Schuljahres, aber auch in den Folgemonaten wird es daher wieder zu einer Reihe von Maßnahmen seitens der Polizei kommen, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit auf dem Schulweg weiter zu verbessern.

Konkret geht es dabei um:
– Schulwegsicherung an besonders kritischen Punkten
– Geschwindigkeitskontrollen im Nahbereich von Schulen und Kindergärten
– Überprüfung der richtigen Kindersicherung in Kfz beim Transport von Kindern zur Schule und von der Schule nach Hause
– Überprüfung der Anhaltebereitschaft von Kfz-Lenkern bei Schutzwegen
– Verkehrserziehung in den Volksschulen (richtiges Verhalten am Schulweg in Theorie und Praxis)
– Vorbereitung der Schüler der 4. Klasse auf die Radfahrprüfung; gegen Schulschluss Abnahme der Radfahrprüfung für alle Schüler der 4. Klasse Volksschule
– Information der Eltern bei Elternabenden
– Verkehrssicherheitsberatung in den Berufsschulen, in AHS und BHS

Im Detail wird dazu ausgeführt:

Verkehrserziehung:
Die Verkehrserziehung – hier geht es um die Vorbereitung der Schüler auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr – nimmt einen ausgesprochen hohen Stellenwert ein. Allein im Schuljahr 2018/2019 konnten die Verkehrserzieher der Tiroler Polizei an insgesamt ca. 400 Volksschulen etwa 20.000 Schüler erreichen. Ungefähr 7.000 Schüler absolvierten die Radfahrprüfung und haben dadurch die Möglichkeit erhalten, bereits ab dem 9. Lebensjahr eigenständig mit ihrem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Verkehrssicherheitsberatung an Berufsschulen sowie höher bildenden Schulen (AHS und BHS) besonders sensible Themen wie zB Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsexzesse, Risikobereitschaft, Mopedtuning ua. diskutiert.

Informationsveranstaltungen bei Elternabenden und Besuche in Kindergärten komplettieren das
umfangreiche Präventionsprogramm der Polizei im Verkehrsbereich.

Begleitende Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpaketes:
Speziell zu Schulbeginn (September) wird es – begleitend zur Verkehrserziehung – im Nahbereich von Schulen und Kindergärten neben der Schulwegsicherung auch zu verschiedenen Kontrollen durch die Polizei kommen (Geschwindigkeit, Kindersicherung, Schutzwegverhalten). Dazu sind eigene Schwerpunkteinsätze vorgesehen, über deren Ergebnisse berichtet werden wird.

Die Tiroler Polizei appelliert an alle Fahrzeuglenker, sich der großen Verantwortung gegenüber den Kindern im Straßenverkehr bewusst zu sein – Der Vertrauensgrundsatz findet gegenüber Kindern keine Anwendung! Der Nahbereich von Schulen und Kindergärten erfordert eine besonders vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise jedes Einzelnen. Die Geschwindigkeit muss unbedingt reduziert und den Kindern jederzeit ein gefahrloses Überqueren der Straße ermöglicht werden. Auf diese Weise können alle zu noch mehr Sicherheit auf Tirols Schulwegen beitragen.

Abschließend noch einige Tipps für den sicheren Schulweg:
– Erwachsene sind Vorbilder! Kinder orientieren sich an Eltern und andere Bezugspersonen, weshalb einem vorschriftenkonformen Verhalten besondere Bedeutung zukommt.
– Gehen Sie mit ihrem Kind bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg ab. Der kürzeste Weg zur Schule ist dabei nicht immer der sicherste. Oft sind kleine Umwege mit Zebrastreifen oder Ampeln sicherer.
– Trainieren Sie mit ihrem Kind das Verhalten beim Überqueren der Straße, am Bus und an der Bushaltestelle.
– Zeigen Sie Ihrem Kind, dass man vor dem Überqueren einer Straße immer nach beiden Seiten schaut, bevor man losgeht. Wichtig ist es auch, dass während des Überquerens der Straße der Verkehr im Auge behalten wird.
– Zebrasteifen sind gefährlicher als man glaubt, weil es leider immer wieder vorkommt, dass Fahrzeuglenker sich nicht entsprechend verhalten. Machen Sie ihrem Kind klar, dass es in jedem Fall warten muss, bis alle Autos zur rechten und linken Seite angehalten haben, bevor es die Straße überqueren kann.
– Bedenken Sie, dass für den Transport von Kindern in Autos ein altersgerechter Kindersitz erforderlich ist. Kinder unbedingt anschnallen.
– Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen beim Radfahren einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das gilt auch, wenn das Kind in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird.
– Wenn Sie auf der Fahrt zur Schule/zum Kindergarten auf das Telefonieren nicht verzichten können, verwenden Sie unbedingt eine Freisprecheinrichtung, damit Sie beim Transport Ihres Kindes kein unnötiges Risiko eingehen.

Text: LPD Tirol