Die BH Kufstein hat mit 29. Dezember nun doch auch eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden verhängt. 

Was bedeutet das?
In der Verordnung wird es folgend beschrieben:

In den Waldgebieten des Bezirkes Kufstein sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenstände und Sätzen verboten.

Als Gefährdungsbereiche sind jene Bereiche zu verstehen, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in den benachbarten Wald begünstigen.


Auch einzelne Gemeinden können zusätzliche Verordnungen erlassen –
bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Gemeinde!


Unser Hinweis zur gesamten Thematik:

Seien sie sich Ihrer Sache, und auch deren Folgen bewusst!
Verzichten Sie lieber auf ein Feuerwerk!
Die KameradInnen und Kameraden der Feuerwehren werden es Ihnen danken!

Sollte durch einen Blindgänger oder Fehlläufer ein Brand entstehen – zögern Sie nicht, rufen Sie die Feuerwehr über den

NOTRUF 122